
Ab 2028 erhebt das Sultanat erstmals eine Einkommensteuer, während das Golden Visa internationale Führungskräften und Investoren neue Türen öffnet. Welche Chancen ergeben sich daraus für deutsche Unternehmen? Darüber spricht Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Founding Partner bei emltc und renommierter Rechts- und Steuerexperte, im Gespräch mit Departer.
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Ab 2028 führt das Sultanat erstmals eine Einkommensteuer (PIT) ein, während das Golden Visa bereits heute neue Möglichkeiten für internationale Führungskräfte und Investoren eröffnet. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, verbesserte Optionen zur Bindung von Fach- und Führungskräften sowie neue Chancen für langfristige Investitionen.
Departer kennt die Fragen und Herausforderungen deutscher Firmen in der Region aus erster Hand. Gemeinsam mit Dr. Frank-Fahle beleuchten wir die Hintergründe der PIT-Reform und die Potenziale des Golden Visa.
Das Gespräch zeigt, wie die enge Zusammenarbeit zwischen Departer und emltc deutschen Mittelständlern praxisnahe Orientierung bietet von der Entsendung von Führungskräften bis hin zu strategischen Investitionsentscheidungen im Mittleren Osten.
EINFÜHRUNG EINKOMMENSSTEUER 2028
Warum führt der Oman gerade jetzt eine Einkommensteuer ein? Welche wirtschafts- oder strukturpolitischen Hintergründe sehen Sie hinter diesem Schritt?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Oman führt eine nominelle Einkommensteuer von 5 % ein, um seine Einnahmebasis zu diversifizieren und die Abhängigkeit von Öl- und Gaseinnahmen zu verringern. Weitere Hintergründe sind die Oman Vision 2040 sowie Empfehlungen des IWF. Die Steuer gilt ab dem 1. Januar 2028 für Einkommen über 42.000 OMR (ca. 93.000 EUR) und betrifft weniger als 1 % der Einkommensbezieher. Es gibt zahlreiche Abzüge und Ausnahmen, um die Steuerlast zu reduzieren oder zu vermeiden.
Wie ist Ihre persönliche Einschätzung: Ist dies ein überfälliger Modernisierungsschritt oder ein potenzieller Wettbewerbsnachteil?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Dies ist ein notwendiger Modernisierungsschritt. Im Vergleich zu anderen GCC-Staaten hat Oman weniger Ölreserven pro Kopf. Die Einführung der Einkommensteuer in diesem begrenzten Umfang stellt keinen wesentlichen Wettbewerbsnachteil dar.
Wird Oman in der Region als Testfall beobachtet? Könnte dieser Schritt Auswirkungen auf andere Golfstaaten wie die VAE oder Saudi-Arabien haben?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Die VAE und Saudi-Arabien haben beide angekündigt, dass sie derzeit keine Einkommensteuer einführen werden. Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass der Schritt Omans unmittelbare Auswirkungen auf andere Golfstaaten haben wird.
Was bedeutet dieser Schritt konkret für DACH Unternehmen, die bereits im Oman tätig sind oder eine Expansion planen?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Für DACH Unternehmen, die bereits in Oman tätig sind, ergeben sich kaum direkte Auswirkungen, da nur in Ausnahmefällen (gehobenes Management) Gehälter über 42.000 OMR (ca. 93.000 EUR) zahlen. In Fällen, in denen solche Gehälter gezahlt werden, könnten Mitarbeiter höhere Vergütungen verhandeln. Die Steuer tritt erst 2028 in Kraft, sodass eine hinreichende Planungszeit besteht.
Inwiefern beeinflusst die Einführung einer Einkommensteuer die Investitions- und Standortentscheidung aus Sicht internationaler Unternehmen?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Die Einkommensteuer dürfte keine wesentlichen Auswirkungen auf Investitions- oder Standortentscheidungen haben, da sie nur hohe Gehälter betrifft. Entscheidender sind Faktoren wie Lebenshaltungskosten, Infrastruktur und Fachkräfteverfügbarkeit.
Gibt es Hinweise, wie die Einkommensteuer ausgestaltet sein wird, z. B. Einkommensgrenzen, Steuerklassen oder Ausnahmeregelungen für Expatriates?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Die Steuer gilt für Einheimische und Expatriates gleichermaßen. Laut Gesetz unterliegen Nettoeinkommen über 42.000 OMR (ca. 93.000 EUR) einem Steuersatz von 5 %. Es gibt Abzugsmöglichkeiten für z. B. Bildung (Schulkosten), Gesundheit, Spenden und Altersvorsorge sowie Ausnahmen z. B. für Diplomaten, Auslandsgehälter und bestimmte Kapitalerträge.
Wie stark könnten ausländische Fach- und Führungskräfte davon betroffen sein? Welche arbeitsvertraglichen Auswirkungen sind denkbar?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Internationale Fach- und Führungskräfte sind nur begrenzt betroffen. Auch bei Überschreiten der Einkommensgrenze können sie zahlreiche Abzüge und Ausnahmen geltend machen. Der Steuersatz ist zudem moderat.
Je nach vertraglicher Konstellation kann es sein, dass Arbeitgeber gezwungen sind, die steuerliche Belastung zu tragen. Im Übrigen sollten Arbeitnehmer potentielle Doppelbesteuerungssituation überprüfen (bspw. wenn Sie in einem Land weiterhin steuerlich ansässig sind).
Der steuerfreie Arbeitsvertrag war bisher ein starkes Argument für Entsendungen in die Region. Wie sollten HR-Abteilungen jetzt reagieren?
Dr. Constantin Frank-Fahle: HR-Abteilungen sollten bei Stellenausschreibungen für hochbezahlte Positionen in Oman auf die Steuerpflicht hinweisen. Zudem könnten Zusatzleistungen wie Bildungs- und Gesundheitsleistungen angeboten werden, da diese steuerlich abzugsfähig sind. Denkbar ist auch die Vereinbarung einer sogenannten Tax Equalisation Clause. Dabei übernimmt der Arbeitgeber etwaige Mehrbelastungen durch Steuern im Einsatzstaat.
Welche konkreten Strategien empfehlen Sie HR-Verantwortlichen, um sich rechtzeitig auf 2028 vorzubereiten?
Dr. Constantin Frank-Fahle: HR sollte Mitarbeitende durch Schulungen zur Einkommensteuer unterstützen, Handbücher bereitstellen und bei der Dokumentation zur Geltendmachung von Abzügen behilflich sein.
Wie steht Oman im Vergleich zu anderen GCC-Staaten da, insbesondere zu steuerlich attraktiven Märkten wie den VAE?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Oman bietet geringere Lebenshaltungs- und Betriebskosten und ist strategisch günstig gelegen. Dennoch sind die VAE und Katar für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver. Die Körperschaftsteuer in Oman beträgt 15 %, in den VAE lediglich 9 %. Die Mehrwertsteuer liegt bei 5 %, ebenso wie in den VAE.
Allerdings war Oman in vielen Bereichen, etwa bei der Omanisierung und Lokalisierung, ein First Mover in der Region. Es überrascht daher nicht, dass Oman nun auch als erster GCC-Staat eine Einkommensteuer einführt.
Könnte der Schritt des Oman einen Dominoeffekt auslösen und wie wahrscheinlich ist es, dass die VAE diesem Beispiel folgen?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Zwar haben die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien öffentlich betont, derzeit keine Einkommensteuer einführen zu wollen. Insofern ist die Einführung einer Einkommensteuer in diesen Ländern weniger eine Frage des „ob“ als vielmehr des „wann“. Kurzfristig sind daher keine direkten Auswirkungen der omanischen Reform auf andere GCC-Staaten zu erwarten.
Gleichwohl gilt: Die VAE beobachten sehr genau, welche steuerpolitischen Maßnahmen in der Region ergriffen werden. Vor dem Hintergrund, dass sich die VAE strategisch für die niedrigste Körperschaftsteuer im GCC-Raum entschieden haben, spricht vieles dafür, dass eine künftige Einkommensteuer unterhalb der Schwellenwerte bzw. des Steuersatzes des omanischen Modells liegen wird. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass sie, analog zu Oman, großzügige Abzugs- und Ausnahmeregelungen vorsehen werden, insbesondere für Ausgaben im Bildungs- und Gesundheitsbereich.
GOLDEN VISA
Was genau ist das Golden Visa im Oman und wer kann es beantragen?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Das sogenannte Golden Visa im Oman, offiziell als Golden Residency Program bezeichnet, ist ein langfristiges, verlängerbares Aufenthaltsprogramm ohne Sponsorenpflicht.
Antragsberechtigt sind Investoren mit einem Mindestkapital von 200.000 OMR (ca. USD 520.000) über eine der folgenden Optionen:
Welche konkreten Vorteile bringt das Golden Visa?
Dr. Constantin Frank-Fahle:
Welche Rolle spielt das Golden Visa für die Standortstrategie Omans?
Dr. Constantin Frank-Fahle: Das Golden Visa ist ein zentraler Baustein der „Vision 2040“, die auf wirtschaftliche Diversifizierung, die Verringerung der Abhängigkeit von Öl- und Gaseinnahmen sowie die Stärkung des Privatsektors abzielt.
Welche Chancen ergeben sich konkret für deutsche Mittelständler?
Dr. Constantin Frank-Fahle:
Gibt es Berührungspunkte zwischen PIT-Einführung (ab 2028) und Golden Visa?
Dr. Constantin Frank-Fahle:
Die Kombination aus PIT-Reform und Golden Visa zeigt, wie ernsthaft Oman seinen wirtschaftlichen Wandel vorantreibt. Für deutsche Mittelständler eröffnen sich dadurch neue Perspektiven: steuerliche Rahmenbedingungen werden kalkulierbar, Talente können langfristig gebunden und Investitionen sicherer geplant werden.
Gemeinsam mit unserem Partner emltc begleitet Departer Unternehmen Schritt für Schritt, von der Entsendung von Führungskräften über die Gestaltung von Vergütungspaketen bis hin zu strategischen Standortentscheidungen im Nahen Osten.
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