
Deutsche, österreichische und schweizer Unternehmen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig sind oder eine Niederlassung in den VAE planen, stellen häufig dieselben zentralen Fragen zur Emiratisierung. Welche Unternehmen fallen unter die geltenden Regelungen? Welche Quoten gelten konkret? Und welche Folgen drohen bei Nicht-Compliance?
Zur Unterstützung von DACH-Unternehmen fassen wir nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammen, basierend auf der rechtlichen Analyse unserer Business-Partner Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., und Marcel Trost (emltc). Die nachfolgenden FAQs bieten eine strukturierte Orientierung zu:
➡ Zur Emiratisation-Landingpage für DACH-Unternehmen:
https://departer.com/de/de/emiratisierung-in-vae/
Ergänzend stellen wir am Ende des Artikels ein praktisches Hilfsmittel bereit:
Einen Decision Tree, der Unternehmen ermöglicht, schnell zu prüfen, ob sie unter die Emiratisierungsvorschriften fallen und welche FAQ-Abschnitte für sie relevant sind. Dieses Tool dient ausschließlich der Erstorientierung, ohne rechtliche Bewertung oder Interpretation.
Der Arbeitsmarkt des privaten Sektors der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wurde traditionell überwiegend durch ausländische Arbeitskräfte gepägt. Die VAE haben jedoch die sog. „Emiratisierung“ eingeführt, um die Beschäftigung von VAE-Staatsangehörigen im Privatsektor zu fördern und zu erhöhen. Darüber hinaus zielt das Nafis-Programm darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit emiratischer Arbeitskräfte zu steigern und VAE-Staatsangehörige dazu zu befähigen, Arbeitsplätze im Privatsektor des Landes zu besetzen. Kurz gesagt lässt sich Emiratisierung als die Beschäftigung von VAE-Staatsangehörigen im privaten Sektor des Landes beschreiben.
Während bestimmte Quoten bereits seit Jahren galten, wurden die Emiratisierung-Regeln seit 2022 erheblich ausgeweitet. Der Geltungsbereich der Emiratisierung-Ziele wurde auf kleinere Unternehmen erstreckt, und es wurden strengere Einstellungsquoten und erhebliche Strafen für Verstöße eingeführt. Bis Ende Juni 2025 waren mehr als 152.000 Emiratis in 29.000 Unternehmen des Privatsektors beschäftigt.
Die Emiratisierungsvorgaben gelten für alle Unternehmen des Privatsektors, die beim Ministry of Human Resources and Emiratisation (MoHRE) registriert sind und dessen Aufsicht unterliegen.
Das bedeutet: Emiratisierungsregeln gelten für Unternehmen des Privatsektors, die im Staatsgebiet der VAE (sog. mainland) ansässig sind. Hingegen unterliegen Unternehmen des Privatsektors, die in Freihandelszonen (einschließlich der Finanzfreihandelszonen Dubai International Financial Centre – DIFC und Abu Dhabi Global Markets – ADGM) ansässig sind, derzeit nicht den Emiratisierungsanforderungen. Der Begriff Staatsgebiet (mainland) bezieht sich auf das Gebiet außerhalb einer (Finanz-)Freihandelszone.
Sog. Mainland-Unternehmen sind verpflichtet, die Emiratisierungsvorschriften einzuhalten, wenn sie die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen, die in verschiedenen Ministerialbeschlüssen (sog. Ministerial Decisions) festgelegt sind:
1. Unternehmen des Privatsektors mit 50 oder mehrBeschäftigten
Ministerial Decision No. 279 of 2022 verpflichtet Unternehmen des Privatsektors mit 50 oder mehr Beschäftigten, den Anteil der VAE-Staatsangehörigen in der qualifizierten Belegschaft jährlich zu erhöhen, und zwar bis bis zum Jahr 2026 ein Emiratisierungsziel von 10 % erreicht ist.
Für solche Unternehmen wird das jährliche Einstellungsziel auf 2 % festgelegt, aufgeteilt in Halbjahresziele von 1 %. Unter Beibehaltung der bisherigen Emiratisierungsquoten muss das Wachstum von 1 % im Hinblick auf die Anzahl der in qualifizierten Positionen beschäftigten VAE-Staatsangehörigen im Verhältnis zur gesamten qualifizierten Belegschaft des Unternehmens erreicht werden. Qualifizierte Positionen werden gemäß der vom MoHRE genehmigten Klassifizierung definiert. Gemäß der in Ministerial Decision No. 279 of 2022 festgelegten Berechnungsmethode wird für jeweils 50 qualifizierte Mitarbeiter oder weniger als 50 qualifizierte Mitarbeiter ein emiratischer Mitarbeiter eingestellt.
2. Unternehmen des Privatsektors mit 20 bis 49 Beschäftigten, die in ausgewählten, vom MoHRE festgelegten Branchen tätig sind
Parallel zu den bestehenden Verpflichtungen für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verlangt Ministerial Decision No. 455 of 2023, dass Unternehmen des Privatsektors mit 20 bis 49 Beschäftigten, die in bestimmten vom MoHRE festgelegten Wirtschaftssektoren tätig sind, bestimmte Emiratisierungsziele erfüllen müssen.
Die derzeitige Gesetzgebung zielt auf die folgenden vierzehn Sektoren ab:
Unternehmen des Privatsektors mit 20 bis 49 Mitarbeitern, die in diesen Branchen tätig sind, mussten bis zum 31. Dezember 2024 einen VAE-Staatsangehörigen einstellen und sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2025 einen weiteren VAE-Staatsangehörigen einzustellen.
3. Sektorspezifische Emiratisierungsziele
Sektorspezifische Richtlinien enthalten zusätzliche Emiratisierungsziele.
So strebt z. B. der Bankensektor gemäß den von der Zentralbank der VAE festgelegten Zielen bis 2026 eine Emiratisierungsquote von 45 % an (Programm „Ethraa” miit dem Emirates Institute of Finance – EIF als Organisator). Das für 2026 formulierte Emiratisierungsziel für Führungspositionen liegt bei 30 %.
Eine kürzlich angekündigte neue Emiratisierungsstrategie für den Versicherungssektor sieht für die Jahre 2027 bis 2030 Emiratisierungsquoten von 50 % bis 60 % für Versicherungsunternehmen vor, abhängig von der Unternehmensgröße. Die neue Strategie legt auch zusätzliche Beschäftigungsbedingungen fest, bspw. Quoten für sog. kritische Funktionen (critical roles) und direkte Führungspositionen. Zum 1. Juni 2025 erreichte der Versicherungssektor der VAE eine Emiratisierungsquote von rund 22 %, und die aktuelle Emiratisierungsstrategie für den Zeitraum 2022 bis 2026 zielt darauf ab, die Emiratisierungsquote im Versicherungssektor bis 2026 auf 30 % zu erhöhen.
Die Emiratisierungsquoten werden vom MoHRE aktiv durchgesetzt. Um Verstöße aufzudecken, führt das MoHRE Vor-Ort-Kontrollen durch und unterhält ein digitales Kontrollsystem, das auch fortschrittliche Tools auf Basis künstlicher Intelligenz umfasst. Das MoHRE fordert VAE-Staatsangehörige nachdrücklich auf, Verstöße gegen die Emiratisierungsrichtlinien und -anforderungen zu melden.
Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Emiratisierungsziele kann zur Verhängung strenger Strafen und Geldbußen führen.
Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, die die Emiratisierungsquoten nicht einhalten, müssen mit der Verhängung einer Geldstrafe rechnen. Seit dem 1. Januar 2023 werden Unternehmen des Privatsektors, die die erforderlichen Emiratisierungsziele nicht erreichen, mit einer Geldstrafe von 6.000 AED pro Monat für jeden VAE-Staatsangehörigen belegt, den sie unter Verstoß gegen die vorgeschriebene Quote nicht beschäftigt haben. Die Geldstrafe erhöht sich bis 2026 um 1.000 AED pro Mitarbeiter und Jahr.
Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern, die in bestimmten Branchen tätig sind, mussten für 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 96.000 AED für den VAE-Staatsangehörigen zahlen, der 2024 nicht eingestellt wurde. Diese Geldstrafe war im Januar 2025 fällig. Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, müssen im Januar 2026 eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 AED für 2025 zahlen.
Unternehmen, die an sog. „Fake Emiratisation“ beteiligt sind, unterliegen den im Arbeitsgesetz und den in der neu verabschiedeten Cabinet Decision No. 43 of 2025 festgelegten Geldstrafen und Sanktionen. „Fake Emiratisation“ oder „Scheinbeschäftigung“ bezieht sich im Allgemeinen auf die Praxis, VAE-Staatsangehörige nur auf dem Papier zu beschäftigen, um Emiratisierungsvorgaben zu umgehen oder um unrechtmäßig von staatlichen Förderprogrammen und Anreizen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Ausbildung von VAE-Staatsangehörigen zu profitieren. Zuwiderhandlungen werden mit verschiedenen Sanktionen geahndet, darunter hohe Geldstrafen und die obligatorische Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Gelder. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft von Dubai haben die Scheinbeschäftigung von VAE-Staatsangehörigen als Straftat gegen öffentliche Gelder eingestuft, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Das MoHRE gab im August 2025 bekannt, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2025 405 Fälle von Scheinbeschäftigung, mit denen Emiratisierungsziele umgangen werden sollten, aufgedeckt worden seien.
Unternehmen, die gegen die Emiratisierungsvorgaben verstoßen, müssen möglicherweise auch mit einer Herabstufung ihrer Unternehmensklassifizierung und einer Sperrung ihres MoHRE-Kontos rechnen.
Das MoHRE gewährt Unternehmen, die außergewöhnliche Emiratisierungsquoten erzielen, Mitgliedschaft im Emiratisation Partners Club. Ministerial Decision No. 438 of 2024 wurde erlassen, um den Emiratisation Partners Club neu zu organisieren und Kriterien für die Aufnahme in den Emiratisation Partners Club festzulegen. Die Mitgliedschaft berechtigt Unternehmen zu Ermäßigungen von bis zu 80 % auf MoHRE-Servicegebühren und zu Vorrang im öffentlichen Beschaffungswesen.
Regelkonforme Unternehmen profitieren auch vom Nafis-Programm, einem 2021 ins Leben gerufenen Bundesprogramm zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von emiratischen Beschäftigten und zur Erleichterung der Einstellung von VAE-Staatsangehörigen, die im Privatsektor des Landes arbeiten möchten oder an Ausbildungsprogrammen des Privatsektors interessiert sind. Das Programm bietet auch finanzielle Anreize und Vorteile.
Es ist davon auszugehen, dass die Emiratisierungsvorgaben weiterentwickelt werden. Abzuwarten bleibt, ob die Emiratisierungsziele auf Freihandelszonen ausgeweitet werden.
Personalverantwortliche müssen sich mit den sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, da bei Nichteinhaltung der Emiratisierungsvorgaben mit erheblichen Strafen, einschließlich Geldbußen, zu rechnen ist. Personalverantwortliche sollten sich mit den von den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellten arbeitsrechtlichen Informationen vertraut machen, wie bspw. dem kürzlich vom MoHRE veröffentlichten „New Employers‘ Awareness Kit” (Informationspaket für neue Arbeitgeber), und möglicherweise auch an vom MoHRE veranstalteten Workshops zum Thema Emiratisierung teilnehmen.
Zusätzlich zu den Emiratisierungsquoten müssen Unternehmen des Privatsektors bei der Einstellung und Entlassung von VAE-Staatsangehörigen bestimmte weitere Compliance-Anforderungen einhalten. Bspw. müssen Unternehmen bei der Ausschreibung von Emiratisierungsstellen besondere Vorschriften beachten.
Die Rechtslage sollte ständig auf Aktualisierungen überprüft werden. So hat das MoHRE kürzlich klargestellt, dass bevor Strafen im Kontext der Emiratisierung verhängt werden im Falle einer plötzlichen Kündigung durch einen VAE-Staatsangehörigen (die zu einem Rückgang der Emiratisierungsquote führt) für Arbeitgeber eine zweimonatige Schonfrist gilt, um den gekündigten emiratischen Staatsangehörigen zu ersetzen.
Die Erfüllung der erforderlichen Quoten könnte sich in einigen Branchen auch aufgrund eines Mangels an entsprechenden Bewerbungen als schwierig erweisen. Personalverantwortliche sollten sich mit der digitalen Plattform des Nafis-Programms vertraut machen, um emiratische Talente identifizieren zu können, und vor Ablauf der Fristen wirksame Einstellungsstrategien entwickeln.
Betroffene Unternehmen sollten regelmäßig Audits bestehender Personalrichtlinien und -leitlinien durchführen, um deren Emiratisierungs-Compliance-Status zu überprüfen und Lücken und Verstöße zu identifizieren. Um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, müssen Verstöße unverzüglich behoben werden.
Betroffene Unternehmen sollten außerdem regelmäßige Schulungen für betroffene Mitarbeiter, insbesondere für Personalabteilungen, anbieten, um die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien des MoHRE sicherzustellen und das Risiko von Geldstrafen und Sanktionen zu mindern. Unternehmen sollten auch in Betracht ziehen, ihren Mitarbeitern Schulungen zu Berichterstattung und Inspektionen anzubieten.
Unternehmen, die über die VAE hinaus in der gesamten GCC-Region tätig sind, müssen möglicherweise auch eine Einhaltung der in anderen GCC-Ländern geltenden Programme zur Nationalisierung von Arbeitskräften (z. B. Saudisierung, Omanisierung) sicherstellen. Diese Unternehmen sollten sich vor Einstellungsentscheidungen mit den jeweiligen Anforderungen in diesen Ländern vertraut machen.
Die Emiratisierung ist für viele Unternehmen aus dem DACH-Raum ein komplexes Thema, das regelmäßig strategische, organisatorische und personelle Fragen aufwirft. Die FAQs bieten eine erste Grundlage, um die Anforderungen im UAE Mainland einzuordnen und die eigenen Compliance-Verpflichtungen besser zu verstehen.
Wenn Sie zusätzliche Orientierung benötigen oder Ihre individuelle Ausgangssituation strukturiert besprechen möchten, bieten wir Ihnen ein unverbindliches 30-minütiges Beratungsgespräch an. Dieses Gespräch dient ausschließlich der Erstorientierung und hilft Ihnen, die richtigen nächsten Schritte zu definieren.
Hier geht es zum Decision Tree, der Unternehmen ermöglicht, schnell zu prüfen, ob sie unter die Emiratisierungsvorschriften fallen und welche FAQ-Abschnitte für sie relevant sind.
In Kooperation:
Diese FAQ und Compliance-Checkliste und dieser Decision Tree dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Gesetzen und Vorschriften der VAE und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten, wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben. Die Autoren und Herausgeber haben angemessene Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit sicherzustellen, können jedoch nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben haftbar gemacht werden, die sich aus der Verwendung dieser Informationen oder dem Vertrauen auf diese Informationen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht der VAE erforderlich.
Die Anforderungen an die Emiratisierung sind komplex und entwickeln sich ständig weiter. Unternehmen sollten sich für Compliance-Zwecke nicht ausschließlich auf diese Informationen verlassen. Es wird dringend empfohlen, dass Unternehmen spezifische professionelle Rechts- und Personalberatung einholen, die auf ihre besonderen Umstände zugeschnitten ist, bevor sie Entscheidungen treffen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Emiratisierungsvorgaben ergreifen.
Die hier genannten Gesetze und Vorschriften können seit dem Datum der Veröffentlichung geändert, aufgehoben oder ersetzt worden sein. Leser sollten die aktuellen gesetzlichen Anforderungen mit qualifizierten Juristen und den zuständigen Behörden der VAE, einschließlich dem Ministry of Human Resources and Emiratisation (MoHRE), überprüfen.
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